Informationen zur Kündigung
Bei der Grundversicherung gilt folgende Frist:
Die Kündigung der Grundversicherung (KVG) muss bis am letzten Arbeitstag im November bei der aktuellen Grundversicherung sein.
Bei den Zusatzversicherungen haben die meisten Krankenversicherer folgende Fristen:
Die Zusatzversicherungen können Sie jeweils per 31. Dezember kündigen. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei der aktuellen Versicherungen eintreffen. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist ab Mitteilung der Änderung. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November beim aktuellen Versicherer eintreffen.